Weitere Entscheidung unten: SG Altenburg, 21.09.2016

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart.)   

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OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart.) (https://dejure.org/2014,4957)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart.) (https://dejure.org/2014,4957)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Kartellrechtlich begründete Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags nach § 46 Abs. 2 EnWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Altkonzessionärs für die Nutzung öffentlicher Wege und Flächen für die Stromerzeugung und -verteilung gegenüber einem neuen Konzessionär

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Ausschluss von Einwänden gegen Konzessionierungsverfahren bei Ablauf einer von der Gemeinde gesetzten Rügefrist

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 1, 46 Abs. 1, 46 Abs. 2 EnWG, § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG v. 04.08.2011, § 20 GWB v. 18.12.2007, § 101a GWB v. 24.04.2009, §§ 134, 138 BGB
    Kartellrechtlich begründete Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags nach § 46 Abs. 2 EnWG

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit von Konzessionsverträgen

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 134 BGB, § 138 BGB, § 1 EnWG, § 46 Abs 1 EnWG, § 46 Abs 2 EnWG
    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags wegen kartellrechtswidriger Diskriminierung eines mitbietenden Altkonzessionärs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 Abs. 2
    Rechte des Altkonzessionärs für die Nutzung öffentlicher Wege und Flächen für die Stromerzeugung und -verteilung gegenüber einem neuen Konzessionär

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz für Altkonzessionär auch ohne vorherige Unterlassungsverfügung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit SÜWAG Energie AG gg. Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.-KG

  • Jurion (Kurzinformation)

    Neukonzessionärin kann bei Nichtigkeit der Konzessionsverträge nicht Übergabe der Stromnetzverteilungsanlagen verlangen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit von Konzessionsverträgen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit SÜWAG Energie AG gg. Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verträge über Stromnetzkonzession

  • hoech-partner.de (Kurzinformation)

    Entscheidung des LG Mannheim zu § 46 EnWG aufgehoben

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Energiekonzessionen: Intransparente Wertungskriterien unzulässig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Konzessionen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wirksamkeit von Konzessionsverträgen zwischen den Gemeinden Sasbach, Sasbachwalden, Renchen, Rheinau sowie der Stadt Achern und dem beklagten Elektrizitätswerk

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altkonzessionäre sind nicht auf Eilrechtsschutz beschränkt (VPR 2014, 209)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Er kann deshalb die aus § 134 BGB folgende Nichtigkeit des Konzessionsvertrags wegen Verstoßes gegen die Anforderungen aus §§ 1, 46 Abs. 1, 2 EnWG und § 20 GWB a.F. selbst dann geltend machen, wenn er von der Möglichkeit, vor Abschluss des Konzessionsvertrags eine Unterlassungsverfügung gegen die Gemeinde zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat (Fortführung von BGH Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12).

    Der gesetzliche Anspruch auf Übereignung der Netzanlagen steht dem Neukonzessionär nur zu, wenn der zwischen ihm und der Gemeinde geschlossene Konzessionsvertrag wirksam ist; der bloße Umstand, dass sich die Gemeinde für die Vergabe der Konzession an den Petenten entschieden hat, reicht für die Aktivlegitimation nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 62; OLG München, Urt. v. 26.09.2013, U 3589/12 Kart, juris-Rdn. 106 m.w.N.).

    Eine sachliche Änderung war damit nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers nicht verbunden (vgl. BT-Drucks. 17/11269 S. 35: "klargestellt"); die Maßgeblichkeit der in § 1 genannten Ziele für die Auswahlentscheidung galt schon nach der bis zum 03.08.2011 geltenden Fassung des EnWG (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 39 ff.; OLG Schleswig ZNER 2013, 403, juris-Rn. 89 ff.).

    Die daraus folgenden rechtlich geschützten, aber vielfach nicht gleichgerichteten Interessen und Ziele sind nach Auffassung des Senats in praktische Konkordanz zu bringen (ähnlich BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 44 ff.).

    Die Gemeinden sind bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe für das jeweilige Netz - insoweit ist auf den lokalen Angebotsmarkt abzustellen - als absolut marktbeherrschende Unternehmen Normadressaten des § 20 GWB a.F. (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 22 ff.; OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 135 ff.; Schneider/Theobald/Albrecht, a.a.O., § 9 Rn. 87 ff.; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 15.12.2010, S. 4 f. m.w.N.).

    Auch der Aspekt der Höhe der Netznutzungsentgelte, der für die Beurteilung der Preisgünstigkeit der Versorgung zentrale Bedeutung hat (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 85-87) und der im Auswahlverfahren angesprochen worden war, findet keine Berücksichtigung.

    Wegen dieser Mängel stellen die Entscheidungen eine unbillige Behinderung der unterlegenen Bieter dar (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 54 ff.).

    In einem solchen Fall gebietet der Normzweck daher die Nichtigkeitsfolge, und zwar nicht nur für die Konzessionierungsentscheidung, sondern auch für die in Vollzug dieser Entscheidung geschlossenen Konzessionsverträge (vgl. OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 144-153; für § 46 EnWG offenlassend BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 72).

    f) Nach der bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 108 f.) soll die Frage der Nichtigkeit des auf einer fehlerhaften Auswahlentscheidung beruhenden Konzessionsvertrags anders zu beurteilen sein (d.h. der Vertrag soll nicht nach § 134 BGB nichtig sein, vgl. Rn. 110), wenn alle diskriminierten Bewerber um die Konzession ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht genutzt haben.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ebenfalls eine öffentliche Bekanntmachung der Konzessionsentscheidung erfolgt ist, wobei allerdings der Zeitpunkt des Konzessionsvertragsabschlusses unklar ist (BGH Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 4; vgl. auch OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 7; LG Kiel RdE 2012, 263 juris-Rn. 9).

    Denn der Altkonzessionär ist - wie der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung anerkennt (BGH Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 117) - in besonderer Weise von der diskriminierenden Konzessionsentscheidung betroffen.

  • OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 21/12

    Kommunen können örtliche Stromnetze nicht einfach wieder einheimsen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Eine sachliche Änderung war damit nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers nicht verbunden (vgl. BT-Drucks. 17/11269 S. 35: "klargestellt"); die Maßgeblichkeit der in § 1 genannten Ziele für die Auswahlentscheidung galt schon nach der bis zum 03.08.2011 geltenden Fassung des EnWG (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 39 ff.; OLG Schleswig ZNER 2013, 403, juris-Rn. 89 ff.).

    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht besteht aber nur "im Rahmen der Gesetze" (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG), zu denen auch die einschlägigen Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts und des Kartellrechts gehören (vgl. BGH a.a.O. Rn. 31; OLG Düsseldorf ZNER 2013, 48 juris-Rn. 80; OLG München, Urt. v. 26.09.2013, U 3589/12 Kart, juris-Rdn. 114; OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 100 f.).

    Die Gemeinden sind bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe für das jeweilige Netz - insoweit ist auf den lokalen Angebotsmarkt abzustellen - als absolut marktbeherrschende Unternehmen Normadressaten des § 20 GWB a.F. (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 22 ff.; OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 135 ff.; Schneider/Theobald/Albrecht, a.a.O., § 9 Rn. 87 ff.; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 15.12.2010, S. 4 f. m.w.N.).

    In einem solchen Fall gebietet der Normzweck daher die Nichtigkeitsfolge, und zwar nicht nur für die Konzessionierungsentscheidung, sondern auch für die in Vollzug dieser Entscheidung geschlossenen Konzessionsverträge (vgl. OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 144-153; für § 46 EnWG offenlassend BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 72).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ebenfalls eine öffentliche Bekanntmachung der Konzessionsentscheidung erfolgt ist, wobei allerdings der Zeitpunkt des Konzessionsvertragsabschlusses unklar ist (BGH Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 4; vgl. auch OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 7; LG Kiel RdE 2012, 263 juris-Rn. 9).

  • OLG München, 26.09.2013 - U 3589/12

    Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags wegen Vereinbarung unzulässiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Der gesetzliche Anspruch auf Übereignung der Netzanlagen steht dem Neukonzessionär nur zu, wenn der zwischen ihm und der Gemeinde geschlossene Konzessionsvertrag wirksam ist; der bloße Umstand, dass sich die Gemeinde für die Vergabe der Konzession an den Petenten entschieden hat, reicht für die Aktivlegitimation nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 62; OLG München, Urt. v. 26.09.2013, U 3589/12 Kart, juris-Rdn. 106 m.w.N.).

    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht besteht aber nur "im Rahmen der Gesetze" (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG), zu denen auch die einschlägigen Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts und des Kartellrechts gehören (vgl. BGH a.a.O. Rn. 31; OLG Düsseldorf ZNER 2013, 48 juris-Rn. 80; OLG München, Urt. v. 26.09.2013, U 3589/12 Kart, juris-Rdn. 114; OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 100 f.).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Denn die Klägerin kann diesen Ansprüchen gemäß §§ 404, 413 BGB die Einwendungen entgegenhalten, die zur Zeit der Abtretung der Ansprüche gegen die Gemeinden als Zedenten begründet waren (vgl. BGH, Urteile vom 17.12.2013, KZR 65/12 und 66/12; Presseerklärung Nr. 207/2013).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Eine Zulassung der Revision kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsfrage, derentwegen die Zulassung erfolgen soll, entscheidungserheblich ist (vgl. BGHZ 153, 254 = NJW 2003, 1125 juris-Rn. 5).
  • LG Kiel, 03.02.2012 - 14 O 12/11

    Neuvergabe von Stromkonzessionen: Auskunftsanspruch einer Gemeinde gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ebenfalls eine öffentliche Bekanntmachung der Konzessionsentscheidung erfolgt ist, wobei allerdings der Zeitpunkt des Konzessionsvertragsabschlusses unklar ist (BGH Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 4; vgl. auch OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 7; LG Kiel RdE 2012, 263 juris-Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2012 - 6 U 168/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Es handelt sich um einen gesetzlich angeordneten Zwangsverkauf, bei dem der Verkaufspreis nicht frei auszuhandeln ist, sondern einer Bindung an die wirtschaftliche Angemessenheit und damit einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 24.10.2012, Az. 6 U 168/10 (Kart), juris-Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht besteht aber nur "im Rahmen der Gesetze" (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG), zu denen auch die einschlägigen Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts und des Kartellrechts gehören (vgl. BGH a.a.O. Rn. 31; OLG Düsseldorf ZNER 2013, 48 juris-Rn. 80; OLG München, Urt. v. 26.09.2013, U 3589/12 Kart, juris-Rdn. 114; OLG Schleswig ZNER 2013, 403 juris-Rn. 100 f.).
  • LG Mannheim, 03.05.2013 - 22 O 33/12
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 03.05.2013 (Az. 22 O 33/12 Kart.) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Der Senat hat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) rechtskräftig festgestellt, dass die Streithelferin gegen die Klägerin keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Stromverteilungsanlagen auf dem Gebiet der genannten Gemeinden hatte.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) das erste Konzessionsverfahren der Beklagten und der Städte [A.], [G.] und [D.]sowie der Gemeinden [B.], [C.], und [F.] beanstandet hat, waren alle Gemeinden aufgerufen, zeitnah ein neues Konzessionsverfahren einzuleiten.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Der Senat hat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) rechtskräftig festgestellt, dass die Streithelferin gegen die Klägerin keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Stromverteilungsanlagen auf dem Gebiet der genannten Gemeinden hatte.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) das erste Konzessionsverfahren der Beklagten und der Städte [A.], [G.] und [D.] sowie der Gemeinden [B.], [C.], und [E.] beanstandet hat, waren alle Gemeinden aufgerufen, zeitnah ein neues Konzessionsverfahren einzuleiten.

  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Die Stadt ... hätte daher der Beklagten ihre Konzessionsentscheidung zugunsten der Klägerin sowie die maßgebenden Gründe für ihre Entscheidung in konkretisierterem Umfang mitteilen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 26. März 2014, 6 U 68/13 (Kart), Rn. 67 - 69, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

    Der Senat hat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) rechtskräftig festgestellt, dass die Streithelferin gegen die Klägerin keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Stromverteilungsanlagen auf dem Gebiet der genannten Gemeinden hatte.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) das erste Konzessionsverfahren der Beklagten und der Städte [G.] und [D.] sowie der Gemeinden [B.], [C.], [F.] und [E.] beanstandet hat, waren alle Gemeinden aufgerufen, zeitnah ein neues Konzessionsverfahren einzuleiten.

  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18

    Stromnetz Steinbach - Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags;

    a) Das Berufungsgericht meint unter Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 (6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279), es sei geboten, zwischen "einfachen" unterlegenen Bietern und dem Altkonzessionär, der im Verfahren um die Neukonzession unterlegen sei, zu differenzieren.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 11 U 62/17

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für ein Energieversorgungsnetz

    Mit dieser Problematik hat sich das Oberlandesgericht Karlsruhe in der Entscheidung vom 26. März 2014 (6 U 68/13 (Kart) - Anlage B 17 Seite 29 f.) auseinandergesetzt.
  • OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Der unterlegene Bieter, der bisher Konzessionär war, ist zu einem Verkauf oder der Übergabe seines Eigentums verpflichtet (§ 46 Abs. 2 EnWG); dieser erhebliche Eingriff in sein nach Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Eigentumsrecht ist nur gerechtfertigt, wenn die Neukonzessionierung nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere unter Wahrung des Transparenzgebots, durchgeführt worden ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. März 2014, 6 U 68/13).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 11 W 47/14

    Ordnungsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens bei Stromkonzessionsvertrag

    Der Hinweis dürfte aber dahin zu verstehen sein, dass damit ein Antrag der unterlegenen Bieter auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemeint ist, mit der der Gemeinde, gestützt auf § 46 Abs. 1 EnWG, § 20 GWB nF, § 19 GwB aF iVm § 33Abs. 1 Satz 1 GWB, der Abschluss des geplanten Konzessionsvertrags untersagt werden soll (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.3.2014 - 6 U 68/13 - juris Rn. 66).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2022 - 6 U 53/21

    Behinderungsmissbrauch bei der Konzessionsvergabe - Unbillige Behinderung von

    (1) Das kommunale Selbstverwaltungsrecht besteht nur "im Rahmen der Gesetze" (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG), zu denen auch die einschlägigen Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts und des Kartellrechts gehören (Senat, Urteil vom 26. März 2014 - 6 U 68/13 Kart, EnWZ 2014, 326 Rn. 45).

    Die daraus folgenden rechtlich geschützten Interessen und Ziele sind in praktische Konkordanz zu bringen, wobei die Gemeinde bei der Konzessionsvergabeentscheidung die in § 1 EnWG genannten Ziele nicht nur einzubeziehen hat, sondern ihnen auch praktisches Gewicht verleihen muss (Senat, aaO, EnWZ 2014, 326 Rn. 46).

  • OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14

    Konzessionsvergabeverfahren einer Kommune für Wegerechte für ein Gasverteilnetz:

    Soweit sich die Verfügungsklägerin auf die Nichtigkeit der beabsichtigten Konzessionsvergabeentscheidung nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen die Anforderungen aus §§ 1, 46 Abs. 2 EnWG bzw. § 19 Abs. 1 GWB beruft (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.03.2014, 6 U 68/13, ZNER 2014, 390), kann sie nicht darauf verwiesen werden, den Vertragsschluss abzuwarten und nachträglich dessen Nichtigkeit geltend zu machen.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer

  • LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14

    Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 14 Wx 29/13
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 14 Wx 18/13
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Rechtsprechung
   SG Altenburg, 21.09.2016 - S 6 U 68/13   

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SG Altenburg, Entscheidung vom 21. September 2016 - S 6 U 68/13 (https://dejure.org/2016,79564)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Altenburg, 21.09.2016 - S 6 U 68/13
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R und 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, beide nach juris).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Altenburg, 21.09.2016 - S 6 U 68/13
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R und 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, beide nach juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus SG Altenburg, 21.09.2016 - S 6 U 68/13
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit wird von der ständigen Rechtsprechung für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden (haftungsbegründende Kausalität) sowie dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) für ausreichend erachtet (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 27/06 R, nach juris).
  • LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 270/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Höhe - Hundebissverletzung

    Auszug aus SG Altenburg, 21.09.2016 - S 6 U 68/13
    Solche negativen Feststellungen sind nach der Rechtsprechung zulässig (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2019 - L 1 U 270/17 m. w. N.).
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